Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 km/h, einer maxi... https://juliusjvhrc.blogpixi.com/32658825/alles-über-fahrschule